Einweg-Plastik Verbot: Das ändert sich im Verpackungsdesign
Ab dem 3. Juli 2021 sind viele Einwegplastikprodukte in der EU verboten. Dazu gehören etwa Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und sogenanntem „Bioplastik“. Auch To-Go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden. Für unser Packaging-Team bedeutet das auch ein paar Änderungen, über die wir uns jedoch sehr freuen!